Seit einem Jahr dürfen EU-weit keine Kosmetika mehr verkauft werden, die im Tierversuch getestet wurden. Zum gleichen Stichtag wurden auch Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe verboten. Trotz des politischen Teilerfolgs sieht die bundesweite Ärztevereinigung noch immer große Mängel, da das Verbot langfristig Ausnahmen für besonders belastende Giftigkeitstests zulasse.
Das am 11. März 2009 rechtskräftig gewordene EU-weite Vermarktungsverbot für Kosmetika, sowie das Verbot der Tierversuche für kosmetischen Inhaltsstoffe, ist nach Ansicht der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche ein bedeutender Schritt, reiche aber bei weitem nicht aus, um ein wirkungsvolles Tierversuchsverbot zu erreichen. Denn Versuche zur Giftigkeit bei wiederholter Gabe, Reproduktions-Giftigkeit sowie zur Aufnahme, Verteilung, Verstoffwechslung und Ausscheidung einer Substanz seien noch bis mindestens 2013 erlaubt. Die Kosmetikrichtlinie* räumt sogar über dieses Datum hinaus ein weiteres langfristiges Aufschieben des Verbots dieser laut Ärzteverein besonders qualvollen Giftigkeitsprüfungen ein.
Der Verein moniert, dass die Politik keine klaren Regelungen zum gänzlichen Ausstieg zumindest aus dem Tierversuch für die Schönheit schafft, sondern stattdessen dem reinen Kommerz auf Kosten der Tiere Tür und Tor geöffnet hält. »Tierversuche sind grundsätzlich unmoralisch und wissenschaftlicher Unsinn. Tiere für die Testung immer neuer Schönheitsmittel zu missbrauchen, ist besonders verwerflich«, meint Diplombiologin Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Ärzte gegen Tierversuche. »Über 8.000 altbewährte Inhaltstoffe sind verfügbar, mit denen sich ohne Tierqual unzählige Schönheitsmittel herstellen lassen«, so Bitz weiter. Da die Industrie den Markt aber unermüdlich mit Schönheitsprodukten mit immer neuen Inhaltsstoffen überschwemmt, befürchtet die Ärztevereinigung, dass das Tierversuchsverbot für Kosmetikinhaltsstoffe in der Praxis keine Anwendung findet. Wie der Verein ausführt, werden nur wenige Rohstoffe ausschließlich für Kosmetika verwendet. Die meisten werden auch in anderen Produkten genutzt, die unter die Testvorschriften für Chemikalien fallen, was mit zahlreichen Tierversuchen einhergeht.
Mit der 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie tritt seit 2004 eine stufenweise Einschränkung der Tierversuche im Kosmetiksektor in Kraft. Erster Teilerfolg war im September 2004 das EU-weite Verbot der Testung kosmetischer Fertigprodukte am Tier.
*Richtlinie 2003/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel
http://tierschutznews.ch/tiere/tier...r-kosmetik.html
Landet zu Tausenden im Tierversuch – der Beagle
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte stellt den Beagle als Tier des Monats Februar vor. Diese Hunderasse wird bevorzugt in Tierversuchen mit Hunden eingesetzt. Der Verband informiert auf seiner Internetseite über Experimente mit Hunden sowie Ersatzverfahren und zeigt Verhalten und Bedürfnisse der Tiere auf.
4450 Hunde wurden laut aktueller Versuchstierstatistik der Bundesregierung 2008 in Versuchen eingesetzt. Vorwiegend werden die Hunde in gesetzlich vorgeschriebenen toxikologischen Untersuchungen und anderen Sicherheitsüberprüfungen verwendet. Auch zur Erforschung und Entwicklung von Medizinprodukten sowie in der Grundlagenforschung – z.B. in Herz-Kreislauf- sowie zahnmedizinischen Versuchen – werden Hunde benutzt.
Der Verband stellt auf seiner Internetseite insbesondere Toxizitätstests zur Überprüfung der Giftigkeit von Substanzen vor sowie Versuche in der Zahnmedizin-Forschung. Die Leiden der Tiere werden zum Teil als hochgradig eingestuft und die Versuche insgesamt einer Methodenkritik unterzogen, wobei die Unterschiede zwischen Hund und Mensch aufgezeigt und die Übertragbarkeit der Ergebnisse der Tierversuche in Frage gestellt werden.
Ebenso werden Ersatzverfahren beschrieben. Stoffe in der Luft lassen sich beispielsweise an menschlichen Zellen des Atmungstraktes testen, die bei Nasenpolypen-Operationen anfallen. Einige Ersatzverfahren sind bereits wissenschaftlich anerkannt (validiert), jedoch noch nicht behördlich.
„Wir brauchen dringend eine Reform des behördlichen Anerkennungsprozesses, der oft bis zu zehn Jahren dauert. Außerdem muss sich dabei die Ersatzmethode noch immer am Tierversuch messen lassen, dessen Aussagekraft sich jedoch nirgends beweisen musste“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Verbandes. „Hunde stehen den Menschen besonders nahe. Was mit ihnen in Tierversuchen geschieht – noch dazu mit Mitteln aus Steuergeldern –, gehört an die Öffentlichkeit.“
Mit der monatlichen Vorstellung einer Tierart, die in Tierversuchen eingesetzt wird, möchte der Bundesverband Menschen für Tierrechte die natürliche Lebensweise der Tiere bekannter machen, ihre Verwendung in Experimenten aus der Anonymität holen und die Forderung nach Ersatzmethoden verstärken.
Weitere Informationen, einschließlich detaillierter Versuchszuordnungen:
www.tier-des-monats.tierrechte…